Muriel (Gast) - 13. Jan, 16:28

Bei der Bank ist mir der Sinn insofern nicht völlig klar, als der Betrag ja nicht einfach wegegegeben, sondern ausgetauscht wird, der Gesamtbestand also gleich bleibt. Andererseits gäbe es da vielleicht Manipulationsmöglichkeiten über Kursschwankungen, deshalb bleibt das Prinzip vielleicht doch übertragbar.
Wir hatten in den Spielhallen vor langerlangerlanger Zeit so Gutscheine, bevor das illegal wurde, natürlich, und auf denen mussten die Kunden auch unterschreiben, dass ihnen die 10 Euro ausgehändigt wurden. Sie mussten sich nicht ausweisen (was unverhältnismäßig gewesen wäre und wenig genützt hätte, wenn die Mitarbeiterin den Ausweis nicht auch gleich kopiert und mit dem Gutschein abgeheftet hätte, was ECHT unverhältnismäßig gewesen wäre), aber trotzdem haben wir auf diesem Wege eine Mitarbeiterin ertappt, denn die Handschrift auf den von ihr entgegengenommenen Gutscheinen war unabhängig vom jeweiligen Namen sichtbar immer die gleiche, und eine kurze Kontrolle der Aufzeichnungen der Überwachungskamera bestätigte dann auch, dass sie sich die tatsächlich einfach selbst ausgezahlt hatte.
Wahrscheinlich denken die Verantwortlichen bei der Bank auch so. Eine wirklich ausführliche Kontrolle wäre übertrieben, und dieses bisschen bist immerhin besser als gar nichts.

madove - 13. Jan, 16:39

Ich überschätze vielleicht doch auch immer wieder die Fähigkeiten derjenigen, die dann tatsächlich Betrugsversuche starten. Offensichtlich hilft sowas ja dann manchmal trotzdem?!

In letzter Zeit bin ich auf andere Weise ein bißchen verwundert über diese digitalen Unterschriftsdinger, die bei der Bank und bei der Post rumstehen. Das läuft immer so:
Bankangestellter tippt irgendwas auf seinem Bildschirm herum und sagt dann "und jetzt unterschreiben Sie bitte auf dem Ding da", was ich natürlich auch tue. Komplett ohne irgendeine Ahnung zu haben, was ich gerade unterschreibe.
Ich meine, nicht daß irgendjemand denken würde, ich läse normalerweise, was ich unterschreibe, aber es ist hier nichtmal symbolisch vorgesehen?! Das kann doch eigentlich nicht okay sein?
Ich glaube, es handelt sich eher um soziale Rituale.
Wie das dann juristisch verwertbar ist (ganz abgesehen von der katastrophalen technischen Qualität zB dieser Dinger von Paketboten), würde mich aber schon interessieren.
Rodraeg (Gast) - 13. Jan, 23:31

Ich halte es für möglich, daß ein Gericht, wenn man es denn mit der Frage betraut, entscheiden würde, daß die Unterschrift auf einem solchen Dingens in der Tat keinerlei Rechtskraft hat, und zwar genau aus dem Grund, den du da ansprichst - niemand liest wirklich, was er da unterschreibt(*), und niemand kann sicherstellen, daß das unterschriebene "Dokument" hinterher nicht verändert wird. Dies herauszufinden dürfte allerdings erhebliche Mengen an Zeit, Geld und Aufwand bedeuten, der sich zumindest für Unterschriften beim Paketboten(**) nicht lohnt, so daß das einfach noch niemand ausprobiert haben dürfte. Vermutlich hast du schon recht, soziales Ritual halt.

(*) Wie war das nochmal mit "Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere sie"?

(**) Ich habe keine Ahnung, was man da auf der Bank oder der Post damit unterschreibt, ich kenn die Dinger bislang nur vom Paketboten.
Muriel (Gast) - 14. Jan, 10:54

Ich teile im Ergebnis Rodraegs Bedenken, aber nicht ganz aus seinen Gründen.
Dass tatsächlich niemand den Text liest, ist nach bisheriger Rechtsprechung eher unerheblich, und dass die Dokumente nicht verändert wurden und mit der Unterschrift verknüpft werden, ist durch entsprechende Zertifikate gut genug zu gewährleisten, um einen Richter zu überzeugen.
Insofern hat nach meiner Kenntnis auch zum Beispiel DHL (wie natürlich auch andere Boten mit der gleichen Technik) gute Karten, weil die eine solche Technologie genuthen.
Für problematisch halte ich die Schalter-Lösung, die mir auch schon ein paar Mal untergekommen ist, denn bei der hat der Kunde ja manchmal nicht mal die theoretische Möglichkeit, das zugehörige Dokument zu lesen und zu überprüfen, ob er wirklich das unterschreibt, was er unterschreiben möchte.
Andererseits sind die Jugendschutzlösungen nahezu sämtlicher Streaming- und Versandt-Videotheken auch seit Jahren rechtswidrig bis hin zur Strafbarkeit, ohne dass das irgendwelche Konsequenzen gehabt hätte. Wie so oft im Leben kann es sich auch hier lohnen, einfach bräsig zu hoffen, dass es lange genug niemanden stört, bis man sowieso aus der Nummer raus ist.

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